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Steuerfreie Zuschläge (§3b EStG)

Erfahrt hier, wie PlanD steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG automatisch berechnet und im Lohnexport aufteilt.

Verfasst von Josefine Woeller

Was sind steuerfreie Zuschläge?

Bestimmte Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze steuerfrei. PlanD kennt die § 3b-Grenzen und splittet Zuschläge im Export automatisch in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Anteil — Ihr müsst das nicht manuell berechnen.

Kategorien und Grenzen

Kategorie

§ 3b-Grenze

Beispiel

Nachtarbeit (20:00–06:00)

25%

Nachtzuschlag 30% → 25% steuerfrei, 5% steuerpflichtig

Nachtarbeit (00:00–04:00, Schicht vor 0 Uhr)

40%

Nachtzuschlag 30% → komplett steuerfrei

Sonntag

50%

Sonntagszuschlag 80% → 50% steuerfrei, 30% steuerpflichtig

Feiertag

125%

Feiertagszuschlag 80% → komplett steuerfrei

Besonderer Feiertag (Weihnachten, 1. Mai)

150%

Wie Feiertag, aber mit höherem Limit

Liegt der Zuschlag unterhalb der Grenze, ist der gesamte Betrag steuerfrei.

Anzeige in PlanD

Steuerfreie Zuschläge werden an mehreren Stellen in PlanD gekennzeichnet:

  • In der Gehaltsliste seht Ihr den Zusatz (stfr.) neben dem Zuschlagsnamen.

  • Beim Hovern über das Zuschlagssymbol: z.B. „Nachtzuschlag (stfr.) 02:30".

  • In der Gehaltsseitenleiste ebenfalls mit (stfr.) markiert.

Aufteilung im Lohnexport

Im Gehaltsexport werden Zuschläge, die die § 3b-Grenze überschreiten, automatisch in zwei Zeilen aufgeteilt:

Wichtig: Diese Aufteilung geschieht nur, wenn Ihr im Tarifvorlagen-Wizard eine steuerfreie Lohnnummer vergeben habt. Ohne Nummer wird der Zuschlag als eine einzelne Zeile exportiert.


FAQ – Häufig gestellte Fragen

Muss ich die § 3b-Grenzen selbst eingeben?

Nein. PlanD kennt die gesetzlichen Grenzen und wendet sie automatisch an.

Was passiert, wenn ich keine steuerfreie Lohnnummer vergeben habe?

Dann wird der Zuschlag im Export als eine Zeile ausgegeben — ohne Aufteilung in steuerfrei und steuerpflichtig. Die Anzeige in der Gehaltsliste mit (stfr.) funktioniert trotzdem.

Gelten die § 3b-Grenzen auch für Zuschläge, die ich manuell anlege?

Nein. Die Aufteilung funktioniert nur bei den Zuschlägen, die aus den Vorlagen des Tarifvertrags erstellt wurden

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