Eine Zeiterfassung kann nach Beendigung für bis zu 12 Stunden nachträglich erneut gestartet werden. Die Zwischenzeit zwischen dem Beenden der 1. Zeiterfassung und erneuten Starten wird vom System automatisch als Pause protokolliert, damit die Lohnzeit am Ende die tatsächliche Arbeitszeit widerspiegelt.
In der Zwischenzeit sollten keine anderen Zeiterfassungen protokolliert werden, da es sonst bei Freigabe der Zeiterfassung zu Lohnzeit Überschneidungen kommen kann.